Gegenstand dieser AGB ist die mietweise Überlassung von mobilen Produkten (KFZ-Zubehör, Garten-Geräte, Sportgeräte,...)
Mietvoraussetzung und Mietpreis
Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer gültigen Personalausweiskopie und 150€ Kaution.
Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete und Kaution ist im Voraus ohne Abzug zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Standort, ohne Montage.
Für jeden nicht abgestimmten Überziehungstag werden 30€ in Rechnung gestellt.
Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung oder starker Verschmutzung der Mietsache besteht.
Reservierung und Mietzeitveränderung
Reservierungen sind nur gültig für Mietobjekt-Kategorien, nicht für spezielle Mietobjekte und erfordern einen unterzeichneten Mietvertrag.
Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Für Stornierungen ist eine Gebühr in Höhe des hälftigen Mietzinses zu zahlen, es sei denn, das Mietobjekt kann für den Zeitraum anderweitig vermietet werden.
Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 3 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden.
Schadensmeldung
Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat.
Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder Beschädigung von Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch die verspätete Verlustmeldung entstehen, trägt der Mieter. Ansonsten gilt die reguläre Meldepflicht gegenüber der Polizei oder anderen Behörden.
Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt zu der vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort (Ausgabeort).
Der Mieter ist verpflichtet, dem vereinbarten Mietende die Mietsache(n) einwandfrei, gereinigt und vollständig zurückzugeben. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung stehen. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen.
Sollten Beschädigungen bei der Rückgabe vorliegen, sind diese kostenpflichtig durch den Mieter zu beseitigen, bzw. ist der Anschaffungspreis zu bezahlen, wenn der Gegenstand einen Totalschaden hat. Die entstehenden Kosten können je nach ausgeliehener Mietsache unterschiedlich hoch sein. Hierzu wird ein Kostenvoranschlag vom Hersteller/Händler eingeholt.
Haftung
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind. Die gemieteten Gegenstände dürfen nicht weiter vermietet oder an Draitte übergeben werden.
Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung: der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung seines Fahrzeuges, der zulässigen Dachlast seines Fahrzeuges, der zulässigen Zuladung des gemieteten Gegenstandes und einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung des Mietobjekts
Die Haftung des Vermieters und seiner Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Kenntnissen gerne zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen.
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt aufzukommen, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen (z.B. für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenen Zwecke) und dass er alle Benutzerhinweise und Anleitungen in digitaler Form vorab zur Verfügung gestellt bekommen hat. Außerdem wurde er vor Ort mündlich eingewiesen.
Für Schäden, die durch die Befestigung oder durch die Benutzung des Mietobjekts am Fahrzeug entstehen, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden: zum Transport von Lebewesen, zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Sicherheitshinweise
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Benutzerempfehlungen zu beachten.
Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass
- alle Anleitungen und Benutzerempfehlungen als Link oder als Kopie zur Verfügung stehen
- die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind.
- verschiedene Befestigungspunkte und -verbindungen regelmäßig geprüft und nachgezogen werden müssen.
- max. Höhe der Einfahrten besonders zu beachten ist, um Beschädigungen zu vermeiden.
- das angegebene Ladungsgewicht nicht überschritten werden darf.
- maximale zu fahrende Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden darf.
- die Mietobjekte und Reisegepäck vom Mieter versichert werden könnten und sollten.
- die KFZ-Versicherung evtl. zu informieren ist.
Versicherungen
Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck sind vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbständig zu versichern, falls er es für notwendig erachtet. Seitens des Vermieters besteht keinerlei Versicherung, weder für die Mietsachen selbst, noch für etwaige, durch die Mietsachen verursachte Schäden.
Bei einem Einsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Mietgegenstände zu sorgen, als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu besonderer Sorgfalt anzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Schadensfall mit seiner Versicherung abzuwickeln.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
Mögglingen, den 12.Dezember 2022